Bundesamt für Strahlenschutz: Leitlinien Strahlenschutz

vom 01.06.2005 (Auszüge)

... Die in diesem Zusammenhang erforderliche Frage der Risikoabschätzung beruht im Bereich der nicht ionisierenden Strahlen derzeit überwiegend auf der Kenntnis akuter Wirkungen und Dosis-Wirkungsbeziehungen mit Schwellencharakter. D.h. unterhalb bestimmter Schwellen sind Risiken wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Dabei ist nicht endgültig geklärt, ob keine Risiken bestehen oder ob sie bisher lediglich nicht erkennbar sind.
In weiten Teilen des nichtionisierenden Spektrums kann deshalb derzeit keine belastbare quantitative Risikoabschätzung erfolgen. Selbst eine qualitative Abschätzung ist in Ermangelung möglicher Wirkungsmechanismen schwierig. Ob unter diesen Voraussetzungen der Strahlenschutz einen essentiellen Beitrag zur Frage der Rechtfertigung leisten kann, ist fraglich.

... Eine Strahlenschutzbewertung neuer Technologien ist bisher erst nach Markteinführung der Technologie möglich, da die hierfür erforderlichen Daten dem Strahlenschutz vorher nicht verfügbar gemacht werden. Änderungen technischer Details, die zu einem verbesserten Strahlenschutz führen könnten, sind unter diesen Umständen dann meist nicht mehr realisierbar. Als Beispiel aus der Vergangenheit wird auf Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard hingewiesen. Die permanente Emission hochfrequenter Felder durch den Kontrollkanal wäre für Anwendungen im Hausgebrauch nicht erforderlich.

... Die Frage der Auswirkungen elektromagnetischer Emissionen auf die belebte Umwelt sind bislang nicht nur national, sondern auch international stark vernachlässigt worden. Der Versuch einer systematischen Erfassung des bisherigen Kenntnisstandes wurde bisher nur in einem vom BfS in Zusammenarbeit mit der WHO und ICNIRP durchgeführten internationalen Seminar im Oktober 1999 unternommen. Die wissenschaftlichen Grundlagen zu einer belastbaren Bewertung der möglichen Schädigung von Flora und Fauna sind allerdings bislang nicht systematisch erarbeitet.