Brief an Bundesumweltminister Trittin - Anhang zu Bericht 4

20.07.2000

R. und E. H.

Bundesumweltministerium
Persönlich
Herrn Bundesumweltminister Trittin

Strahlenbelastung durch Mobilfunksender in Wohngebieten

Sehr geehrter Herr Bundesumweltminister Trittin,

unsere Söhne G. (11 Jahre), S. (15 Jahre) und wir sind durch einen D1-Mobilfunksender gesundheitlich so geschädigt, dass wir teilweise unser Haus nicht mehr bewohnen können. Der Sender ist 60 m von unserem Haus entfernt, direkt darauf gerichtet und seit Juni 1999 in Betrieb.

Vor nunmehr gut einem Jahr fielen uns bei unserem Sohn G. enorme Seh-, Lese- und Konzentrationsstörungen auf. Außerdem klagte er über häufige Kopfschmerzen, ständige Müdigkeit und fiel durch depressive Verstimmung auf. Von Juli 1999 bis Januar 2000 suchten wir mit ihm 3 Augenärzte, 2 Ärzte für Naturheilverfahren, 3 Heilpraktiker, 2 Osteopathen, 2 Kinderpsychiater und eine Sonderschule für Sehbehinderte auf. Das Ergebnis: Die Brille wurde um 3,5 Dioptrien verstärkt, Ritalin verordnet, die Konzentration immer schlechter und viele weitere Beschwerden traten auf.

Der plötzliche Beginn ließ uns nach einer Ursache suchen. Von der Gemeinde erfuhren wir Ende Dezember 1999, dass der Mast vor unserem Fenster ein Mobilfunksender der Deutschen Telekom (T-Mobil) sei und im Mai 1999 errichtet wurde. Nach mehrwöchigem Studium von Informationsmaterial ließen wir G. probeweise für eine Woche bei seiner Oma übernachten. Es kam zur Besserung, doch war noch lange nicht alles in Ordnung. Weil das Ergebnis uns nicht befriedigte, wegen der Umstände und weil G. wieder zuhause schlafen wollte, brachen wir den Versuch ab. Eine erneute Verschlechterung seiner Konzentrationsfähigkeit erhärtete unseren Verdacht, dass seine Beschwerden mit dem Sender zusammenhängen. Nun übernachteten auch S. und ich (E.) bei der Oma. Außerdem statteten wir unser Haus teilweise mit einem Abschirmvorhang aus. Im Laufe von 3 bis 4 Wochen verschwanden nicht nur G.s Beschwerden, sondern auch die von S. und mir (E.). Erst dadurch konnten wir die Beschwerden mit dem Sender in Verbindung bringen.

Vor Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage wohnten wir schon 9 Jahre ohne Beschwerden in unserem biologisch erbauten Haus. Es hatte sich außer diesem Sender nichts geändert. Auch als G. bei seiner Oma schlief, blieb sein Tagesablauf der Gleiche.

Wir haben die Ursache seiner plötzlich beginnenden Hyperaktivität gefunden, und dadurch, dass wir nicht mehr in unserem Haus schlafen, auch kausal behandelt.

In unserem Haus wurden "nur" 520 Nanowatt pro Quadratzentimeter gemessen, rund ein Tausendstel des in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwertes für D-Netze. Trotzdem sind wir krank. Selbst Familien, deren Wohnungen 200 m von dem Sender entfernt liegen, berichten über Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme besonders der Kinder.

Die Grenzwerte sind falsch. Durch unsere Nachforschungen entdeckten wir, dass nach über 25-jährigen Forschungsbemühungen noch keine Beweise für die Unschädlichkeit vorliegen. Durch die große Variabilität der physiologischen Systeme ist kein Beweis eines Nulleffekts möglich. Daran wird sich auch durch weitere 25 Jahre andauernde Forschungsbemühungen nichts ändern. Wenn man das Problem wirklich lösen wollte, wäre das nur durch die Beobachtung der Realität möglich. Aber genau das wird vermieden. Epidemiologische Studien wurden bisher nur in Bezug auf die Krebs-Inzidenz und die Missbildungsrate durchgeführt, obwohl Krebs erst nach jahrelanger Latenzzeit auftritt. Die bereits vorher auftretenden Beschwerden wurden nicht überprüft. Auch die gesundheitlich geschädigten Menschen, die sich an das BMU gewandt haben, werden dort statistisch nicht erfasst.

Bisher wählte ich (E.) immer die "Grünen", weil mir die Umwelt und die Gesundheit als höchstes Gut erscheinen. Jetzt müssen wir uns unter der Regierung eines grünen Umweltministers gesundheitlich schädigen lassen. Es geht hier nicht um einige Bäume, die abgeholzt werden oder um Ameisen, die vertrieben werden, sondern um die Gesundheit unserer Kinder.

Wir fordern daher folgendes:

Bitte teilen Sie uns mit, ob, in welchem Umfang und vor allem wann mit einer Umsetzung dieser Forderungen gerechnet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
R. H. + E. H.